(gemäß Richtlinie vom 15.05.2019)
Die Förderquotenberechnung kann final erst nach Eingang und Prüfung aller Antragsunterlagen der Projektpartner erfolgen. Die Berechnung erfolgt durch den Projektträger auf Basis der Programmrichtlinie und in Abstimmung mit der Zuwendungsgeberin. Das individuelle Ergebnis wird vor Freigabe des Projektstarts den jeweiligen Projektpartnern kommuniziert.
Die Festlegung der Förderquote erfolgt in vier Schritten:
- Bewertung der Arbeitspakete
- Anwendung der Umverteilung (bei Beteiligung einer Hochschule oder Forschungseinrichtung)
- Zurechnung des Verbundbonus (unter Voraussetzungen)
- Zustimmung der Projektpartner
Am Ende dieser Seite finden Sie ein Berechnungsbeispiel.
Details der Förderbedingungen können Sie auch der Richtlinie des Programms entnehmen.
Kommen Sie im Fall von Unsicherheiten gerne frühzeitig auf uns zu.
Arbeitspaketbewertung
Die Förderquoten werden durch den Projektträger im Rahmen der Antragsprüfung zunächst anhand des detaillierten Arbeitsplans für jeden Projektpartner individuell bestimmt. Dabei erfolgt eine Bewertung der geplanten Arbeitspakete hinsichtlich ihres Gehalts an industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung (Begriffserklärung siehe EU-Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (PDF) Ziff. 2.2 f-g). Arbeitspakete, die der industriellen Forschung zugerechnet werden, können mit bis zu 50 % gefördert werden. Arbeitspakete, die der experimentellen Entwicklung zugerechnet werden, können mit bis zu 25 % gefördert werden. Arbeitspakete, die weder der industriellen Forschung noch der experimentellen Entwicklung zugerechnet werden können (wie administrative Tätigkeiten, administratives Projektmanagement, Erstellung von Berichtsdokumenten), sind nicht förderfähig.
Aus der anteilig gewichteten Bewertung ergibt sich eine (ggf. vorläufige) individuelle Förderquote für jeden Projektpartner.
In der Regel ist ein gewisser Anteil an experimenteller Entwicklung in den Teilvorhaben der beteiligten Unternehmen gegeben. Nur so kann eine demonstratorische Umsetzung des Projektziels entstehen, validiert werden und wirtschaftliche Verwertungsaussichten im Projektnachgang absehbar entfalten. Entsprechend liegt die Förderquote eines Unternehmens nach Arbeitspaketbewertung meist unter 50 %.
Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auf Basis der Arbeitspaketbewertung mit bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Umverteilung
Sind am Verbundvorhaben Hochschulen oder Forschungseinrichtungen beteiligt und ist für diese Einrichtungen eine höhere Finanzierung (über 50 % hinaus, bis maximal 100 %) erforderlich, werden die zusätzlichen Prozentpunkte durch Umverteilung der Fördermittel der industriellen Partner auf die Forschungspartner aufgebracht (siehe auch Berechnungsbeispiel). Die Förderquoten der industriellen Partner reduzieren sich entsprechend.
Die Konstellation des Verbundvorhabens muss derart gestaltet sein, dass alle Projektpartner nach der Umverteilung eine positive Förderung erhalten. Das heißt, dass weder Eigenmittel noch der Verbundbonus zum Ausgleich negativer Förderquoten herangezogen werden können.
Verbundbonus
Sind KMU oder Forschungseinrichtungen Teil des Konsortiums, kann unter gewissen Voraussetzungen (siehe Programmrichtlinie Abs. 5.3 sowie Art. 25 Abs. 6 Buchst. b Nr. i AGVO) für alle gewerblichen Verbundteilnehmer auf den jeweiligen Fördersatz ein Zuschlag i.H.v. bis zu 15 Prozentpunkten gewährt werden („Verbundbonus“), maximal jedoch bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.
Mindestvoraussetzung für die Gewährung des Verbundbonus ist, dass mindestens eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft:
- Es ist mindestens ein KMU beteiligt und kein einzelnes Unternehmen bestreitet mehr als 70 % der beihilfefähigen Kosten.
- Am Vorhaben beteiligte Forschungseinrichtungen bestreiten zusammen mindestens 10 % der beihilfefähigen Kosten.
Im Falle einer Umverteilung auf Forschungspartner erfolgt der Zuschlag auf die Förderquote nach Umverteilung.
Die Förderung eines Gesamtverbundes ohne Verbundbonus kann 50 % nicht überschreiten. Sind Forschungseinrichtungen am Verbund beteiligt, kann aufgrund des Verbundbonus auch eine höhere Förderung möglich werden.
Zustimmung der Projektpartner
Unterschreitet die durch den Projektträger bestimmte Förderquote die durch einen Projektpartner beantragte Förderquote, so tritt der Projektträger mit dem Projektpartner in Kontakt. Der Projektpartner wird gebeten zu bestätigen, dass er bereit ist, das Vorhaben unter den gegebenen Bedingungen durchzuführen. Erst dann kann die Freigabe des Projektstarts erfolgen.
Beispiel zur Berechnung der Förderquoten
Im Beispielvorhaben arbeiten zwei Unternehmen und eine Universität zusammen.
Unternehmen U1
Projektkosten: 300 T€ und einem Umfang von Personenmonaten: 36 PM, davon 32 PM industrielle Forschung (50 %) und 4 PM experimentelle Entwicklung (25 %)
Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 47,22 % (entspricht 141,7 T€ Förderung)
Unternehmen U2
Projektkosten: 400 T€ mit einem Umfang von Personenmonaten: 45 PM, davon 18 PM industrielle Forschung (50 %) und 27 PM experimentelle Entwicklung (25 %)
Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 35 % (entspricht 140 T€ Förderung)
Universität
Projektkosten: 200 T€ mit einem Umfang von Personenmonaten: 30 PM, davon 30 PM industrielle Forschung (50 %)
Förderquote nach Arbeitspaketbewertung: 50 % (entspricht 100 T€ Förderung)
Umverteilung
Da die Universität keine Eigenmittel ins Projekt einbringt, muss die zweite Hälfte der universitären Projektkosten von den Industriepartnern aufgebracht werden. Dies erfolgt durch eine Umverteilung der Förderquote, die von den Projektpartnern einvernehmlich festgelegt werden muss. Die Gesamtförderquote des Projekts aus der Arbeitspaketbewertung bleibt dabei erhalten; diese liegt in diesem Beispiel bei 42,4 %.
Nach der Umverteilung sehen die Förderquoten (FQ) wie folgt aus:
- U1: 30,4 % (entspricht 91,2 T€ Förderung)
- U2: 22,5 % (entspricht 90,0 T€ Förderung)
- Uni: 100 % (entspricht 200 T€ Förderung)
Verbundbonus
Da die Universität einen Anteil von mehr als 10 % der zuwendungsfähigen Kosten des Verbundprojekts bestreitet, erhalten die Industriepartner jeweils einen Verbundbonus von maximal 15 % (maximale Förderquote pro Industriepartner ist 50 %).
Förderquoten (FQ) inklusive Verbundbonus:
- U1: 45,4 % (entspricht 136,2 T€ Förderung)
- U2: 37,5 % (entspricht 150 T€ Förderung)
- Uni: 100 % (entspricht 200 T€ Förderung)
Für den Verbund ergibt sich so eine Förderquote von 54,0 %.
Zuwendungs-empfänger |
Projektkosten in Tausend Euro |
Förderquote |
Förderquote nach Umverteilung |
Förderquote mit Bonus |
Zuwendung in Tausend Euro |
U1 |
300 |
47,22 % |
30,4 % |
45,4 % |
136,2 |
U2 |
400 |
35 % |
22,5 % |
37,5 % |
150 |
Universität |
200 |
50 % |
100 % |
100 % |
200 |
Summe |
900 |
486,2 |