Gefördert werden Verbundprojekte in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben.
(gemäß Richtlinie vom 15.05.2019)
Die Förderbedingungen sind in der Programmrichtlinie detailliert festgelegt. Gefördert werden Verbundprojekte in denen mindestens ein Unternehmen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeitet. Die beteiligten Partner müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in Bayern haben (siehe „Zielgruppen"), wo auch wesentliche Teile des Vorhabens durchzuführen sind.
Mit Projektvorschlägen können Sie gerne jederzeit auf uns zukommen. Einreichungen erfolgen über Förderaufrufe zu aktuellen Themen (siehe „Bekanntmachungen“). Typische Projektlaufzeiten bewegen sich zwischen 1,5 und 3 Jahren.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden. Der Projektstart wird vom Projektträger schriftlich freigegeben, sobald alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen und Informationen aller Projektparter in finaler Version vorliegen und die berechneteten Förderquoten und der Projektstarttermin abgestimmt sind.
Kostenarten
Zuwendungsfähig sind
- Personalkosten (für eigenes, festangestelltes Personal mit fachlich einschlägiger Qualifikation),
- Materialkosten,
- Fremdleistungen sowie
- Kosten für Instrumente und Ausrüstung (Sondereinzelkosten, Investitionen; vorhabensanteilige Anerkennung von Abschreibungszeiträumen).
- Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind darüber hinaus Reisekosten förderfähig.
Personalkosten werden für Unternehmen pauschaliert. Für einen Personenmonat (160 Stunden) können folgende Pauschalen angesetzt werden, die jeweils Personalnebenkosten, Gemeinkosten und Reisekosten mit abdecken:
- Gruppe 1: „Akademiker, Dipl. Ing. u.Ä.“ (wissenschaftliches Personal wie Ingenieure, Informatiker etc. mit Hochschulabschluss) 9.000 €,
- Gruppe 2: „Techniker, Meister u.Ä.“ (Personal mit Aufstiegsfortbildung im technischen Bereich wie staatlich geprüfte Techniker, Meister, etc.) 7.000 € und
- Gruppe 3: „Facharbeiter, Laboranten u.Ä.“ (Personal mit fachlich einschlägigem Berufsabschluss Elektroniker, Mechatroniker, Fachinformatiker etc.) 5.000 €.
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Werkstudenten und Praktikanten sind bei Unternehmen als Fremdleistung anzusetzen.
Organisationen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen ihre Kosten ohne Mehrwertsteuer an.
Eine Erläuterung des Unterschieds zwischen Materialkosten und Kosten für Instrumente und Ausrüstung finden Sie in unseren FAQ.
Förderquoten
Hinweise zu den erreichbaren Förderquoten, deren Berechnungsgrundage und ein Berechnungsbeispiel haben wir auf der Seite "Förderquotenberechnung" für Sie zusammengestellt.
Ausführliche Informationen
Details der Förderbedingungen können Sie auch der Richtlinie des Programms entnehmen.