Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Unternehmen in Bayern
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern sind antragsberechtigt.
Unternehmen mit Sitz außerhalb Bayerns können gefördert werden, wenn sie über einen bayerischen Standort verfügen, an dem die Entwicklungstätigkeiten durchgeführt werden und der maßgeblich an der kommerziellen Verwertung im Anschluss des Projekts beteiligt ist.
Eigen- und Fremdmittel
Antragstellende Unternehmen müssen zur Finanzierung der Vorhaben in geeignetem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen (siehe Förderbedingungen). Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, bei denen es sich laut EU-Richtlinie um „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt.
Universitäten, Hochschulen, Forschungseinrichtungen in Bayern
Ebenso antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher Hochschulen in Bayern.
Sonstige Antragsteller
Zur Antragstellung sind laut Förderrichtlinie auch sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern berechtigt, sofern sie zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen. Sollten Sie sich in dieser Kategorie sehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, um Ihre tatsächliche Förderfähigkeit und mögliche Konditionen im Einzelfall zu klären.
Aufträge für Fremdleistungen
Im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten können auch Aufträge für Fremdleistungen an bayerische Unternehmen oder Forschungseinrichtungen vergeben werden. Eine Auftragsvergabe an Partner außerhalb Bayerns ist in der Regel nicht möglich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erteilt gerne unser Team.