Drei Jahre nach Abschluss von Förderprojekten, die nach Förderrichtlinie BayVfP gefördert wurden (Förderkennzeichen startet mit „DIE“), ist von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Verwertungsbericht einzureichen. Den Einreichungstermin können Sie auch dem Terminblatt Ihres Zuwendungsbescheids bzw. Ihres letzten Änderungsbescheids entnehmen. Bitte verwenden Sie zur Erstellung des Verwertungsberichts die folgende Vorlage:
Drei Jahre nach Abschluss von Förderprojekten, die nach Förderrichtlinie BayVfP gefördert wurden (Förderkennzeichen startet mit „DIE“), ist von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein Verwertungsbericht einzureichen. Den Einreichungstermin können Sie auch dem Terminblatt Ihres Zuwendungsbescheids bzw. Ihres letzten Änderungsbescheids entnehmen. Bitte verwenden Sie zur Erstellung des Verwertungsberichts die folgende Vorlage: