Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.
Die geltende Richtlinie und die ergänzenden Bestimmungen enthalten alle notwendigen Informationen zur Anbahnung und Durchführung von FuE-Projekten im Rahmen des Förderprogramms Elektronische Systeme.
Die Richtlinie ist gemäß https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-424/ zur Verlängerung vorgesehen bis 31.12.2025.
Gilt weiter für Vorhaben, denen Förderaufrufe vor dem 1. Juli 2019 zugrunde liegen oder die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn vorliegt. Gleiches gilt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2019 eingegangen sind (s. Richtlinie vom 15.05.2019, Abs. 8.2).