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FuE-Förderprogramm Elektronische Systeme in Bayern

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Antrag - KMU

Als KMU haben Sie folgende Dokumente zur Antragsstellung einzureichen:

 

Erläuterungen zum Ausfüllen der Dokumente

Allgemeine Hinweise

  • Es besteht die Möglichkeit, sich über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto zu authentifizieren. In diesem Fall müsste der generierte Antrag nicht mehr mit Original-Unterschrift postalisch eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag trotzdem rechtsverbindlich unterschrieben sein muss. Die ELSTER-Authentifizierung wäre dafür nur ausreichend, sofern die für Ihr Unternehmen einzelvertretungsberechtigte Person diese durchführt.
  • Sofern Sie nicht über das ELSTER-Unternehmenskonto authentifizieren möchten, dann klicken Sie bitte auf: Ohne Anmeldung fortsetzen.
  • Der Zugang zu Ihrem Antrag wird gesperrt, wenn Sie dreimal ein falsches Kennwort eingeben. Falls der Zugang gesperrt ist, schreiben Sie eine E-Mail an den FIPS-Support fips@mister-systems.de.
  • Wenn Sie Ihre Eingaben im Antragstool zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten möchten, dann können Sie sich eine HTML-Datei herunterladen, mit welcher Sie die bereits eingegebenen Antragsdaten später wieder ins System laden können.

 

Kostenpositionen

  • Generell sollten die in Ansatz gebrachten Kosten z. B. in der Vorhabensbeschreibung hinreichend erläutert werden (Grund der Anschaffung, Spezifikation).
  • Es können nur Nettopreise angesetzt werden.
  • Gegebenenfalls eingeräumte Skonti, Rabatte o. ä. müssen in Anspruch genommen werden.
  • Versand- und Verpackungskosten als Anschaffungsnebenkosten sind förderfähig und dürfen angesetzt werden.

 

Personalkosten

  • Personal wird pauschaliert abgerechnet.
  • Pro Personenmonat können maximal 160 Stunden pro Mitarbeiter in Ansatz gebracht werden.
  • Die Pauschalen sind in drei Gruppen untergliedert – basierend auf dem Ausbildungsabschluss:
    • Akademiker: z.B. Dipl.-Ing. Elektrotechnik, M.Sc. Informationstechnik, B.Sc. Flug- und Fahrzeuginformatik o. vgl.: 9.000 EUR/Monat
    • staatlich geprüfter Techniker oder Meister z.B. Meister Maschinenbau, staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik: 7.000 EUR/Monat
    • Facharbeiter und sonstiges Personal z.B. Industrieelektroniker, Fachinformatiker: 5.000 EUR/Monat
  • Doktoranden, Werkstudenten, studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte o. vgl. sind aus formalen Gründen unter der Kostenposition Fremdleistungen zu beantragen.
  • Förderfähig ist nur eigenes, festangestelltes Personal des Antragstellers.
  • Nicht förderfähige Kosten:
    • Administrative Tätigkeiten
    • Projektmanagement
  • Erstellung von Mittelabrufen, Zwischenberichten und Verwendungsnachweis

 

Sonstige Betriebskosten (Materialkosten)

  • Zuwendungsfähig sind Materialeinzelkosten.
  • Ein Materialgemeinkostenzuschlag wird nicht gewährt.
  • Zu den Materialkosten zählen z. B. Werkstoffkosten, Fertigungsmaterialkosten, Handelsware, Betriebsmittelkosten.
  • Zur Begründung des Kostenansatzes müssen insbesondere für Positionen größer als 5.000 EUR Angebote oder Referenzrechnungen beigelegt werden.
  • Alle Positionen sollten durch ein nachvollziehbares Preis-Mengen-Gerüst unterlegt sein (nicht: 6.000 EUR für Platinen, sondern: 6.000 EUR für 10 Platinen à 600 EUR).
  • Als Materialkosten anerkannte Sachkostenpositionen dürfen nach Projektende nicht wirtschaftlich verwertet werden und keinen wirtschaftlichen Zweck erfüllen. Sie werden im Projekt verbraucht oder ausschließlich dazu genutzt, die Projektergebnisse durch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Produktreife zu führen, und spätestens nach dem Ende des Verwertungszeitraumes, d. h. drei Jahre nach dem Ende des Durchführungszeitraumes, fachgerecht entsorgt oder einem Forschungspartner zum Zweck der Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt. Alle anderen Sachkosten sind in der Regel den Kosten für Instrumente und Ausrüstung zuzuordnen
  • Nicht förderfähige Kosten:
    • Energiekosten
    • Betriebskosten z.B. Maschinenstunden
    • Sonstige kalkulatorische Kosten 

Kosten für Auftragsforschung (Fremdleistungen)

  • Es können nur FuE-Fremdleistungen durch Dritte anerkannt werden (reine Beratungsleistungen, Schulungen etc. sind nicht anrechenbar).
  • Unteraufträge.
  • Für Fremdleistungen sollten Angebote vorgelegt werden, die den Umfang der Leistungen sowie die Zusammensetzung der Preise beinhalten. Bei Aufträgen größer als 25.000 EUR und einer Förderquote größer als 35% müssen spätestens während der Projektlaufzeit vor Beauftragung mehr als zwei Vergleichsangebote eingeholt werden.
  • Werkstudenten und Praktikanten
    • förderfähig sind die gesamten Arbeitgeberbruttokosten (Bruttolohn zzgl. Lohnnebenkosten wie AG-Anteil an der Sozialversicherung)
    • Nachvollziehbare Aufschlüsselung des Vorkalkulationssatzes pro Personenmonat inkl. Angaben zur Anzahl der durchschnittlichen Arbeitsstunden/Monat und zum Bruttostundenlohn
  • Sonderfall: Unterbeauftragung eines verbundenen Unternehmens:
    • Die Personalkosten des unterbeauftragten Unternehmens sind wie beim Zuwendungsempfänger zu kalkulieren bzw. nachzuweisen:
    • Eingruppierung gemäß Qualifikation
    • Kalkulation nach Personenmonaten

 

Kosten für Instrumente und Ausrüstung

  • In diese Kostenposition sind alle Anschaffungen ab Projektbeginn (z. B. Laptops, Software, Lizenzen, Messgeräte) einzuordnen, die sich nicht verbrauchen (sonst Materialkosten).
  • Es werden die allgemein geltenden Abschreibungszeiträume gem. AfA-Tabelle angesetzt, mit denen Sie auch intern im Unternehmen die Geräte abschreiben.
  • Zuwendungsfähig ist der Abschreibungsanteil, der im Projektzeitraum liegt.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe angesetzt und abgerechnet werden:
    • Gegenstand ist beweglich,
    • selbständig nutzbar und
    • Anschaffungswert ≤ 800,00 € netto

 

Reisekosten

  • Reisekosten können nur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen angesetzt werden.

 

Vorhabensbeschreibung

  • Es sollte im Wesentlichen dem Gliederungsvorschlag (DOC) gefolgt werden.
  • Es kann eine Gesamtvorhabensbeschreibung für alle Partner eingereicht werden. Darin sollten jedoch die einzelnen Partner und deren Arbeitsanteile hinreichend genau beschrieben sein.
  • Im enthaltenen Arbeitsplan sollten die einzelnen Arbeitspakete einen Umfang von sechs Personenmonaten nicht überschreiten.

 

Angaben zum KMU-Status

  • Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (PDF)  der EU L 124/36 vom 20.05.2003.
  • Auszufüllen sind die Angaben zur Einstufung als KMU und – sofern es sich um ein Partnerunternehmen bzw. Verbundenes Unternehmen handelt – die Anlagen 3 bis 5 der KMU-Definition (Seiten 5-7).
  • Berücksichtigt werden dabei u.a. alle Beteiligungen von Unternehmen, die mind. 25% sind. Dabei ist es egal, ob der Antragsteller an einem Unternehmen beteiligt ist, oder ein drittes Unternehmen am Antragsteller beteiligt ist.

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